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Stichwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters am 22. März 2026

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Bitte beachten Sie:

Sie brauchen diesen Antrag nur, wenn Sie in einem anderen Wahlraum oder mit Briefwahl wählen wollen.

  • Sie dürfen den Antrag nur für sich selbst stellen, nicht für eine andere Person.
  • Es dauert ungefähr 8 Tage, bis Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post bekommen.
  • Schicken Sie Ihren Antrag nicht doppelt, sondern entweder online oder mit der Post.

Datenschutzhinweis:
Mit dem Online-Antrag schicken Sie uns Ihre Daten verschlüsselt (mit SSL). Wir speichern die Daten so lange, bis nach der Wahl alle Unterlagen vernichtet werden können. Der genaue Zeitpunkt steht noch nicht fest. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie den Online-Antrag auch ausdrucken, unterschreiben und mit der Post schicken.

Rechtlicher Hinweis:
Es ist strafbar, ohne Wahlberechtigung zu wählen. Auch der Versuch ist strafbar. Die ausführlichen Vorschriften finden Sie in den Wahlgesetzen und im Strafgesetzbuch (§§ 107-108d)

Bitte vollständig ausfüllen (Pflichtfelder sind mit  * gekennzeichnet)

Angaben zur Person
Ihre Adresse (Ihr Hauptwohnsitz am Stichtag 25. Januar 2026)

Wo finden Sie die Wählerverzeichnisnummer? Musterwahlbenachrichtigung öffnen

Wir können Fragen schneller klären, wenn Sie uns Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse geben. Diese Angaben sind freiwillig.
An Ihre E-Mail-Adresse geht eine Bestätigung, dass wir Ihren Antrag erhalten haben.
Andere Adresse angeben
Wohin sollen wir den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen schicken? Die gewünschte Adresse können Sie hier angeben:
Informationen zum Wahlschein  *
Ohne Wahlschein können Sie weder in einem Wahlraum noch per Briefwahl wählen.
Sie haben nur bis Samstag, 21. März 2026, 12 Uhr die Möglichkeit, einen Ersatzwahlschein zu beantragen, wenn die Unterlagen nicht zugestellt werden.
Datenschutzgrundverordnung  *
Hier ist ein Link zu mehr Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Landeshauptstadt München.